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S a t z u n g
Satzung des Wirtschafts und Gewerbeverband im Landkreis Harburg e.V.
Beschlossen auf der Gründungsversammlung des Wirtschafts und
Gewerbeverband im Landkreis Harburg e.V. am 17. Juli 2006.
§ 1 Name und Sitz des Verbandes
Der Verband führt den Namen " Wirtschafts und
Gewerbeverband im Landkreis Harburg e.V.". Er hat seinen Sitz in Buchholz
und die Rechtsform eines eingetragenen Vereins.
§ 2 Zweck und Aufgaben
- Der Wirtschafts- und Gewerbeverband im Landkreis Harburg e.V. ist
der Zusammenschluss der Wirtschafts- und Gewerbevereine, deren
wirtschaftliche Aktivitäten unmittelbar mit dem Landkreis Harburg und
der wirtschaftlichen Situation in der südlichen Metropolregion in
Zusammenhang stehen.
Er vertritt die erwerbs- und unternehmensorientierten Interessen seiner
Mitglieder zur Förderung der wirtschaftlichen Situation im Landkreis
Harburg gegenüber der Öffentlichkeit im allgemeinen und insbesondere
gegenüber Politik, Verwaltungen, Organisationen und Medien.
Darüber hinaus informiert der Verband seine Mitglieder über
Entwicklungen und Aktivitäten, die Einfluss auf die wirtschaftliche und
die regionalwirtschaftliche Situation im Landkreis Harburg haben. Er
fördert den Informations und Erfahrungsaustausch der Mitglieder mit dem
Ziel, die wirtschaftliche Entwicklung im Landkreis Harburg zu
verbessern.
- Der Wirtschafts- und Gewerbeverband im Landkreis Harburg e.V.
verfolgt keine politischen Ziele.
- Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden.
- Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine
Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Durchführung von Veranstaltungen zu wirtschafts- und
gesellschaftspolitischen Fragen.
- Herausgabe von Publikationen mit wirtschafts- und
gesellschaftspolitischen Inhalten.
- Information und Förderung der Willensbildung ihrer Mitglieder.
- Weitgehender Verzicht auf staatliche Eingriffe in das
Wirtschaftsleben.
- Sicherung des Leistungswettbewerbes.
§ 3 Mitglieder des Wirtschafts und Gewerbeverband im
Landkreis Harburg e.V.
- Als Mitglieder können dem Verband beitreten:
a. als direkte Mitglieder: Organisationen und/oder Vereine, die
Unternehmen und Gewerbebetriebe vertreten
b. als indirekte Mitglieder (fördernde Mitglieder):
Organisationen und Unternehmen, auch außerhalb des Kreisgebietes.
- Über die Aufnahme von Mitgliedern in den Wirtschafts- und
Gewerbeverband im Landkreis Harburg e.V. entscheidet der Vorstand nach
schriftlichem Antrag. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Zugang der
Mitteilung über die Aufnahme. Bei Ablehnung des Antrages ist der
Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.
§ 4 Ende der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Auflösung oder Ausschluss.
- Der Austritt erfolgt durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Jahres.
- Die Auflösung der Mitgliedschaft tritt durch Liquidation oder
Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein. Bei Organisationen oder Verbänden
tritt die Auflösung mit dem formalen Ende der Organisation oder des
Verbandes ein.
- Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstands wegen
Vernachlässigung der Mitgliedspflichten oder Schädigung der
satzungsmäßigen Ziele. Gegen den Ausschluss kann Berufung bei der
Mitgliederversammlung eingelegt werden. Diese entscheidet endgültig.
Mitglieder des Vorstandes können bei gleichen Voraussetzungen durch
Beschluss der Mitgliederversammlung abberufen und ausgeschlossen werden.
In allen Fällen des Ausschlusses ist den Betroffenen vorheriges Gehör zu
gewähren. Der Antrag auf Ausschluss muss von mindestens 10 Mitgliedern
gestellt werden.
- Mit Austritt, Auflösung oder Ausschluss erlöschen alle aus der
Verbandszugehörigkeit sich ergebenden Rechte und Pflichten.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
- Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Zahlung des festgesetzten
Beitrages nach Maßgabe einer Beitragsordnung, die von der
Mitgliederversammlung beschlossen wird. Der Jahresbeitrag ist spätestens
innerhalb von 4 Wochen nach Beschlussfassung zu zahlen.
- Bei Beginn der Mitgliedschaft innerhalb eines Kalenderjahres ist ein
Teil des Jahresbeitrages zu zahlen, der sich aus je einem Zwölftel für
jeden vollen Monat der Mitgliedschaft errechnet. Der sich so ergebende
Beitrag ist bis zum Ende des ersten Monats nach Aufnahme in den Verband
zur Zahlung fällig.
- Die Erstattung eines Beitragsanteils ist ausgeschlossen, wenn die
Mitgliedschaft durch Auflösung oder Ausschluss innerhalb eines
Kalenderjahres endet.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 6 Organe
Organe des Wirtschafts und Gewerbeverband im Landkreis Harburg e.V.
sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand
§ 7 Mitgliederversammlung
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Sie ist
mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich und unter Angabe der
Tagesordnung vom Vorsitzenden einzuberufen.
- Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung muss
mindestens folgende Punkte enthalten:
• Jahresbericht des Vorstandes und der Geschäftsführung
• Rechnungsbericht des Schatzmeisters und Bericht der Rechnungsprüfer
• Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung
• Wahl von 2 Rechnungsprüfern
- Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes, bei
Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen
Vorstandsmitglied geleitet.
- Jede nach § 7 (1) ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung
ist beschlussfähig. In der Mitgliederversammlung hat jeder
Mitgliedsverein (§ 3, 1a) entsprechend seiner Mitglieder je angefangene
25 Mitglieder eine Stimme. Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit
der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Stimmenübertragung und
Vertretung sind nicht gestattet. Die Niederschrift über die
Mitgliederversammlung wird vom Geschäftsführer des Verbandes erstellt
und ist von diesem sowie vom Vorsitzenden der Versammlung zu
unterzeichnen.
- Die Art der Abstimmung in der Mitgliederversammlung wird vom
Vorsitzenden der Versammlung vorgeschlagen. Sie hat schriftlich und
geheim zu erfolgen, wenn es von einem anwesenden Mitglied beantragt
wird.
- Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand
einzuberufen, wenn ein Viertel der Mitglieder einen entsprechenden
Antrag stellen.
§ 8 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus 5 Personen. Die Mitgliederversammlung wählt
einen Vorsitzenden, zwei Stellvertreter, einen Schatzmeister und einen
Schriftführer. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Im Gründungsjahr wird der
1. Vorsitzende und der Schatzmeister fest für 3 Jahre gewählt.
- Der Verein wird im Sinne des § 26 BGB jeweils einzeln vertreten
durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden.
§ 9 Rechnungswesen
- Der Schatzmeister führt die Aufsicht über die Kassen und
Vermögensverwaltung des Verbandes. Er hat auf der ordentlichen
Mitgliederversammlung über die finanzielle Situation des Verbandes zu
berichten.
- Den Rechnungsprüfern ist rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung
Gelegenheit zu geben, das Rechnungswesen des jeweiligen Vorjahres zu
prüfen. Außerdem ist ihnen jederzeit Einsicht in die Unterlagen der
Kassen und Vermögensverwaltung des Verbandes zu geben.
§ 10 Geschäftsführung
Der Vorstand kann zur Führung der laufenden Geschäfte des Vereins
einen Geschäftsführer bestellen.
§ 11 Satzungsänderungen oder Auflösung des
Wirtschafts und Gewerbeverband im Landkreis Harburg e.V.
Zur Änderung dieser Satzung oder zur Beschlussfassung über die
Auflösung des Verbandes ist eine Mitgliederversammlung unter
ausdrücklicher Angabe des Beschlussgegenstandes einzuberufen. In
Abweichung von § 7(4) werden Beschlüsse über Satzungsänderungen, die
Verbandsauflösung und die anschließende Verwendung des Verbandsvermögens
mit einer Mehrheit von 3/4 der erschienenen Verbandsmitglieder gefasst.
Buchholz, den 17.07.2006
- Buchholzer Wirtschaftsrunde e.V.
- Gewerbeverein Hittfeld e.V.
- Werbekreis Buchholz e.V.
- Gewerbeverein Stelle e.V.
- Mittelstands- und Gewerbeverein Meckelfeld e.V.
- Gewerbeverein Starkes Hollenstedt e.V.
- Gewerbeverein Neu Wulmstorf e.V.
- Handels- und Gewerbeverein Maschen, Hörsten und Horst e.V.
Vereinsregister in Tostedt VR 200 161
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